
Hexen
(kurze Abhandlung über Geschichte der Hexen)
Hexenverfolgung und die "Wasserprobe"
Seit
1484, dem Jahr, in dem der Papst Hexerei mit Ketzerei gleichsetzte und ihre
Verfolgung somit zur Aufgabe der Inquisition wurde, wurden wohl 300 000 Menschen
auf dem Scheiterhaufen verbrannt. Wie hoch diese Zahl für damalige Verhältnisse
ist, kann man sich in etwa vorstellen, wenn man sich vor Augen hält, dass
Mailand beispielsweise um 1400 zwischen 40000 und 80000 Einwohner gehabt haben
mag. Die Zahl der Getöteten illustriert, wie groß der Haß auf das Zauberwesen
im Allgemeinen und auf Hexen im Besonderen zu diesem Zeitpunkt bereits gewesen
sein muss.
Denn
tatsächlich überstieg die Zahl der verbrannten Frauen die der Männer bei
weitem. Meist wird dieses Faktum durch die naturgegebene Feindseligkeit des
Mannes gegenüber der Frau erklärt, die ihm Angst einjagt. Und die
frauenfeindliche Haltung der katholischen Kirche tat sicher noch ein übriges
dazu. Dies alles erklärt aber nicht das Phänomen der weiblichen Zauberei.
Die
Mittel, die man damals anwandte, um Hexen aufzuspüren, sind für unser heutiges
Empfinden durchweg „Unrecht“: Die Anklage blieb meist anonym, damit der Ankläger
vor der Rache der Hexe geschützt blieb. Häufig genügte schon ein bisschen
Gerede, um jemanden auf die Anklagebank zu bringen. In den meisten Fällen hatte
das Opfer keinen Verteidiger, und wenn ihm wider Erwarten einer zugestanden
wurde, so musste dieser auf seine Worte acht geben, um nicht selbst der Ketzerei
angeklagt zu werden. Aus diesem Grund gab es auch niemals Zeugen zur
Verteidigung der Angeklagten, da diese ihrerseits das Leben riskierten. Am stärksten
gefährdet waren dabei die Angehörigen des Opfers, auch wenn sie nur entfernt
mit ihm verwandt waren. Wurde das Opfer der Ketzerei für schuldig befunden und
zur Höchststrafe, dem Tod auf dem Scheiterhaufen, verurteilt, waren auch Angehörige
in höchstem Maße verdächtig. Bei der Beweisfindung wurde ohne Unterschied des
Alters oder Geschlechts die Folter eingesetzt. Nur schwangeren Frauen und
solchen, die ihre eigenen Kinder stillten, blieb dieses Schicksal erspart. Doch
auch dies war meist nur ein kurzer Aufschub, denn früher oder später konnten
sie doch verhört werden, und damit war ihr Schicksal besiegelt. Obwohl es mehr
als eine Stimme gab, die sich gegen den hemmungslosen Gebrauch der Folter
einsetzte, wurde diese sogar auf alte Frauen angewandt, die sie häufig nicht überstanden.
Viele Frauen starben im Gefängnis an den ihnen zugefügten Qualen. Andere
nahmen sich selbst das Leben, um weiteren Grausamkeiten zu entkommen.
Eines
der am häufigsten eingesetzten Beweismittel war die „Wasserprobe“, ein
Gottesurteil, das jüdischen und persischen Traditionen entstammt.
Der verdächtigen Person wurde die linke Hand an den rechten Fuß
gebunden und umgekehrt. Dann warf man sie in einen Bottich voll Wasser oder in
einen Bach. Dies geschah gewöhnlich unter Anwesenheit vieler Personen, die als
Zeugen fungieren mussten. Die gefesselten Opfer wurden mit einem Seil gesichert,
bevor man sie ins Wasser tauchte. Diese Probe ging darauf zurück, dass Hexen
auf dem Wasser schwimmen sollten. ... Diese Methode ließ dem Verdächtigen
keinerlei Ausweg: Wenn er unterging, war zwar seine Unschuld erwiesen, dieser
Beweis hatte den Probanden aber das Leben gekostet, da die Wasserprobe
mindestens zehn, wenn nicht fünfzehn Minuten dauern musste. Ging der oder die
Ärmste nicht unter und blieb also am Leben, starb er oder sie kläglich auf dem
Scheiterhaufen, denn diejenigen, die nicht ertranken, waren ja als Satans Diener
erkannt worden. „Warum Hexen schwimmen?“ Auf diese Frage antwortet uns
Adolfo Scribonio, ein Philosoph, der 1583 niederlegte, weshalb die Anhänger der
Zauberei von leichterem Gewicht waren als andere Menschen: „Der Dämon, dessen
Substanz geistiger und flüchtiger Natur ist, dringt in alle Körperteile des
Adepten ein und überträgt seine Leichtigkeit auf diese. Daher wiegen sie
weniger als Wasser und können nicht untergehen.“ Andere wiederum meinten,
dass die Hexen nicht sanken, weil der Teufel sie nach oben trage. Natürlich
erscheinen uns solche Gedankengänge heute absurd, aber offensichtlich war die
Furcht vor Hexen damals so groß, dass die Menschen jede Gelegenheit wahrnahmen,
um sich das Unmögliche irgendwie zu erklären. Tatsache ist, dass dieses
„Gottesurteil“ gegen Hexen überall Anwendung fand. Erst im Jahr 1650 wurde
es in Paris von der Ständeversammlung abgeschafft. Dem Pariser Beispiel folgten
auch Italien und Deutschland. Doch diese Erleichterung war – wie so häufig,
wenn es um das Delikt der Hexerei ging – in Wirklichkeit keine. Denn das Klima
des Misstrauens blieb, und wenn die Verdächtigen nicht auf dem Scheiterhaufen
starben, dann häufig durch die Feinseligkeit ihrer Umgebung.
Wir
haben diese Wasserprobe hier deshalb so ausführlich behandelt, um darzulegen,
wie absurd und unlogisch nicht nur die Probe selbst, sondern auch das ihr
zugrundeliegende Gedankengut war. Hexen waren in dieser Gesellschaft von
vornherein zum Tod verurteilt, und um diesen ganzen Vorgang so zu gestalten,
dass er dem Ankläger nicht allzu viele Gewissensbisse verursachte, erfand man
die absurdesten Begründungen.
1. Beitrag: "Hexerei,
ein universelles, kulturelles Phänomen"
2. Beitrag: "Die ersten Dealerinnen der
Weltgeschichte"
3. Beitrag: "Hexenverfolgung und die "Wasserprobe"